Am 1. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung in Kraft. Mit ihr werden auch neue, mit einem Buchstabenlabel und einer Registriernummer versehene Energieausweise und neue Regeln für deren Nutzung eingeführt. Darüber informierte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland heute in Berlin.
Den Energieausweis wird es weiterhin als Verbrauchs- und als Bedarfsausweis geben. Allerdings wird sich das Erscheinungsbild ändern: Die Ausweise enthalten auf fünf Seiten die wesentlichen Gebäudedaten, eine neue Registriernummer, den Vergleichsbalken (Energielabel) mit den neuen Energieeffizienzklassen sowie Vergleichswerte und, soweit möglich, Modernisierungsempfehlungen.
Für Vermieter ist wichtig, dass sie ihre vorhandenen Energieausweise grundsätzlich bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiter verwenden können. Allerdings müssen die Energieausweise zukünftig bei einer Wohnungsbesichtigung gut sichtbar ausgelegt oder ausgehängt werden. Zudem muss unverzüglich nach Abschluss des Mietvertrages dem neuen Mieter eine Kopie des Energieausweises übergeben werden. In Gebäuden, in denen auf mehr als 500 Quadratmetern starker Publikumsverkehr herrscht, muss zukünftig außerdem ein Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle ausgehängt werden. Dies trifft beispielsweise auf die Vermietung an Banken, Supermärkte oder Gaststätten zu.
Wer sich nicht an die neuen Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.