Verbundene Anlagen müssen Wärmezähler haben
Am 31. Dezember 2013 endet der Bestandsschutz für ältere Geräte zur Erfassung des Energieverbrauchs für Wärme und Warmwasser. Vermieter müssen bis zum Jahresende diese Geräte austauschen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Vermieter müssen zudem auch bei verbundenen Anlagen für Heizung und Warmwasser dafür Sorge tragen, dass ab dem kommenden Jahr die auf die Warmwasserbereitung entfallende Wärme separat gemessen wird.
Bisher können sogenannte Warmwasserkostenverteiler, die am 1. Januar 1987 bereits in den Gebäuden eingebaut waren und sich grundsätzlich zur Verbrauchserfassung eigneten, weiter verwendet werden. Dies gilt auch für Heizkostenverteiler, die am 1. Juli 1981 installiert waren. Vermieter dürfen diese Geräte im kommenden Jahr nur noch verwenden, wenn diese den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Sollte dies nicht der Fall, können die Mieter laut Heizkostenverordnung die auf sie entfallenden Kosten für Heizung und Warmwasser um 15 Prozent mindern. Haus & Grund empfiehlt, die vorhandenen Geräte im Zweifel von einem Fachmann überprüfen zu lassen und gegebenenfalls auszutauschen.