Haus & Grund: Mögliche Preissenkungen nicht konterkarieren
Das Bundeswirtschaftsministerium plant, die Schornsteinfegergebühren ab Anfang 2013 zu erhöhen. Darauf macht der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit Bezug auf den Verordnungsentwurf zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung aufmerksam. „Mögliche Preissenkungen durch das Monopol-Aus auf dem Schornsteinfegermarkt dürfen nicht durch Gebührenerhöhungen konterkariert werden“, forderte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann heute in Berlin. Nach Berechnungen des Verbandes stiegen die Gebühren beispielsweise für ein Einfamilienhaus um etwa zehn Euro je Feuerstättenschau. Dies entspreche einer Erhöhung um 50 Prozent. Betroffen wären die Eigentümer von insgesamt rund 15 Millionen Heizungsanlagen.
Ende dieses Jahres fällt das Monopol der Schornsteinfeger: Mit einigen Arbeiten, die bisher regelmäßig vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger erledigt werden mussten, können Hauseigentümer dann jedes zugelassene Unternehmen beauftragen. Den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern bleiben einige hoheitliche Aufgaben, wie beispielsweise die Feuerstättenschau und die Führung der Kehrbücher. „Die Beseitigung dieses Monopols sollte tendenziell zu geringeren Kosten für die Hauseigentümer führen. Uns drängt sich der Eindruck auf, dass mit der neuen Verordnung mögliche Einkommenseinbußen der Schornsteinfeger auf Kosten der Eigentümer und Mieter teilweise kompensiert werden sollen“, sagte Kornemann. Es sei zudem sehr ungewöhnlich, dass das Bundeswirtschaftsministerium seine Erhöhungspläne mit keiner Silbe begründe.