Haus & Grund: Zweckgebundener Einsatz der Mittel muss durchgesetzt werden
Haus & Grund begrüßt die heutige Entscheidung der Bundesregierung, nach der die Länder in 2014 weiter 518 Millionen Euro für die Wohnraumförderung erhalten. „Nicht nachvollziehbar ist allerdings, dass einige Länder die Gelder zum Stopfen von Haushaltslöchern benutzen und gleichzeitig über angespannte Wohnungsmärkte klagen“, so Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann heute in Berlin anlässlich der Beschlussfassung im Kabinett. Im Zuge der Föderalismusreform zwischen Bund und Ländern waren diese Zahlungen als Kompensation ausgehandelt worden.
Die zwischen Bund und Ländern vereinbarte Zweckbindung der Mittel werde teilweise ignoriert. Dies müsse sich umgehend ändern. „Mit den Kompensationszahlungen werden die Länder in die Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit den Kommunen zielgenau in Ballungsräumen mit hoher Wohnraumnachfrage für eine Ausweitung preiswerten Wohnraums zu sorgen. Sie stehen nun in der Pflicht, dies umzusetzen.“, so Kornemann weiter.