Vorschriften aus Baden-Württemberg sind kein Vorbild
Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) warnt die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund davor, den Einsatz erneuerbarer Energie zur Wärmeversorgung im Gebäudebestand per Gesetz erzwingen zu wollen. Das Wärmegesetz in Baden-Württemberg, das den Einsatz erneuerbarer Energie schon beim Austausch eines Heizkessels vorschreibt, eigne sich nicht als Vorbild für derartige Gedankenspiele: „Die Praxis hat gezeigt, dass durch den pauschalen Zwang weniger Heizungen modernisiert werden“, erläuterte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann.
Auch einer Förderung, die über eine zusätzliche Abgabe auf fossile Brennstoffe finanziert würde, erteilte Kornemann eine klare Absage. „Die staatlich verordnete Preistreiberei auf dem Strommarkt wiederholte sich damit auch auf dem Wärmemarkt“, so Kornemann. „Wir fordern die Bundesregierung auf, alles zu unterlassen, was die ohnehin sehr hohen Energiekosten weiter in die Höhe treibt.“ Betroffen von einer solchen Strafsteuer auf Heizöl und Gas wären etwa 80 Prozent aller Haushalte in Deutschland – Mieter sowie selbstnutzende Eigentümer.
Hintergrund: In dem Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz werden verschiedene Handlungsempfehlungen gegeben, um den Anteil der erneuerbaren Energien für die Erzeugung von Wärme und Kälte im Gebäudebereich zu erhöhen. Dazu gehört einerseits eine Sonderabgabe auf fossile Brennstoffe (Portfolio- oder Prämienmodell) und eine Ausweitung der Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien auf bestehende Wohngebäude.