Haus & Grund: Rücklagen im Kaufvertrag eindeutig aufführen

Erwerber einer Eigentumswohnung müssen auf vorhandene Rücklagen für Instandhaltungen keine Grunderwerbsteuer zahlen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. „Wohnungskäufer sollten daher unbedingt vor Vertragsabschluss mit dem Verkäufer und dem Notar klären, dass im Kaufpreis enthaltene Rücklagen nicht zum Immobilienkaufpreis zählen und damit auch nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einfließen“.

Haus & Grund für Augenmaß bei Energiewende

„Die neue Bundesregierung steht in der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik vor großen Aufgaben, bei deren Bewältigung ich den zuständigen Ministern und Staatssekretären viel Erfolg wünsche.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann heute nach der Wahl Angela Merkels zur Bundeskanzlerin in Berlin.

Vorstand wählte am Mittwoch in Berlin

Kai H. Warnecke ist neuer Haupt­geschäfts­führer von Haus & Grund Deutschland. Der Vorstand des Zentral­verbandes der privaten Haus-, Wohnungs- und Grund­eigen­tümer wählte den Nieder­sachsen heute in Berlin einstimmig zum Nach­folger von Andreas Stücke.