Aktuelles
Bei Wohnungskauf keine Grunderwerbsteuer auf Instandhaltungsrücklage
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Haus & Grund: Rücklagen im Kaufvertrag eindeutig aufführen
Erwerber einer Eigentumswohnung müssen auf vorhandene Rücklagen für Instandhaltungen keine Grunderwerbsteuer zahlen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. „Wohnungskäufer sollten daher unbedingt vor Vertragsabschluss mit dem Verkäufer und dem Notar klären, dass im Kaufpreis enthaltene Rücklagen nicht zum Immobilienkaufpreis zählen und damit auch nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einfließen“.
Erwerber einer Eigentumswohnung müssen auf vorhandene Rücklagen für Instandhaltungen keine Grunderwerbsteuer zahlen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. „Wohnungskäufer sollten daher unbedingt vor Vertragsabschluss mit dem Verkäufer und dem Notar klären, dass im Kaufpreis enthaltene Rücklagen nicht zum Immobilienkaufpreis zählen und damit auch nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einfließen“.
Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik vor großen Aufgaben
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Haus & Grund für Augenmaß bei Energiewende
„Die neue Bundesregierung steht in der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik vor großen Aufgaben, bei deren Bewältigung ich den zuständigen Ministern und Staatssekretären viel Erfolg wünsche.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann heute nach der Wahl Angela Merkels zur Bundeskanzlerin in Berlin.
Kai Warnecke neuer Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund Deutschland
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Vorstand wählte am Mittwoch in Berlin
Kai H. Warnecke ist neuer Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund Deutschland. Der Vorstand des Zentralverbandes der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer wählte den Niedersachsen heute in Berlin einstimmig zum Nachfolger von Andreas Stücke.