BFH hält geltendes Recht für verfassungswidrig
„Die Erbschaft- und Schenkungsteuer muss umgehend abgeschafft werden.“ So reagierte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann auf die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Az. II R 9/11). Der BFH hat das geltende Erbschaftsteuerrecht dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Insbesondere die umfangreichen Begünstigungen von Betriebsvermögen halten die Richter für verfassungswidrig.
„Durch die letzten Reformen hat sich die Erbschaft- und Schenkungsteuer ohnehin zu einer Sondervermögensteuer auf Immobilien entwickelt“, kritisierte Kornemann. Zuletzt trugen die Erwerber privaten Immobilienvermögens die Hauptlast dieser Steuer. Dass dies verfassungsrechtlich keinen Bestand haben konnte, wie auch Haus & Grund stets betont hatte, habe der BFH nun bestätigt. „Mit dieser Entscheidung sind auch die Pläne von SPD und den Grünen für eine Vermögensbesteuerung, die ebenso eine Verschonung betrieblicher Vermögen vorsehen, hinfällig. Die privaten Immobilieneigentümer benötigen jeden Cent, um die Herausforderungen der Energiewende und des demografischen Wandels bewältigen zu können“, so der Verbandspräsident.