Das Mietrechtsänderungsgesetz ist ein großer und überfälliger Schritt hin zu einem nachhaltigen Mietrecht.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann anlässlich der morgigen abschließenden Beratungen im Deutschen Bundestag. Die Änderungen seien nachhaltig, weil sie Erleichterungen bei der energetischen Modernisierung bringen und damit der Klimaschutz im Gebäudebestand gestärkt werde. Der bessere Schutz vor Mietbetrügern trage zudem dazu bei, dass private Vermieter keine wirtschaftlichen Nachteile durch rechtswidriges Verhalten Einzelner erleiden. „Auch die Kritiker werden eines Tages einsehen, dass diese Reformen fair und sozial ausgewogen sind“, betonte Kornemann.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über steigende Mieten in einigen Ballungszentren warnte Kornemann davor, die Situation zu dramatisieren. Die noch kurzfristig in den Gesetzentwurf aufgenommene Begrenzung der Mieterhöhungsmöglichkeiten hält er für ein fatales Signal an alle, die auch in Zukunft Mietwohnungen anbieten wollen.
Hintergrund: Die Regierungskoalition in Berlin hat kurz vor den Bundestagsberatungen beschlossen, den Ländern die Möglichkeit zu geben, für bestimmte Gemeinden oder Gemeindeteile die Kappungsgrenze begrenzt auf fünf Jahre zu senken. Das bedeutet, dass künftig in diesen Gebieten die Bestandsmieten innerhalb von drei Jahren nicht mehr um bis zu 20 Prozent, sondern nur noch um bis zu 15 Prozent angehoben werden dürfen.