Die Dynamik der Mietenentwicklung konzentriert sich in Deutschland in guten und sehr guten Wohnlagen, die im Fokus der Wohnungsnachfrage stehen. Dagegen verzeichnen die weniger attraktiven einfachen bis mittleren Lagen nur moderate Preisanstiege bei den Wohnungsmieten. Auf dieses Ergebnis des Hintergrundpapiers „Aktuelle Mietenentwicklung und ortsübliche Vergleichsmiete“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) weisen die wohnungswirtschaftlichen Verbände BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e.V. und Haus & Grund Deutschland gemeinsam hin. In dem Hintergrundpapier hat die Forschungseinrichtung des Bundesbauministeriums die Angebotsmieten in Deutschland je nach Wohnlage untersucht.
"Die Untersuchung des BBSR zeigt, dass steigende Mietpreise ein Problem einzelner Hotspots in den Ballungszentren sind. Dagegen hilft nur eine Förderung des Wohnungsneubaus – eine Mietpreisbremse würde nur für eine weitere Verknappung des Angebots und damit weiter steigende Mieten sorgen", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.
„Die Mietpreisbremse trifft vor allem die Städte mit hoher Wohnungsknappheit und einem daraus resultierenden starken Nachfrageüberhang. Sie wird dazu führen, dass sich gerade in diesen Räumen die Situation zuspitzt, indem Investitionen in den Neubau zurückgedrängt werden und somit ein knapp bleibendes Immobilienangebot übrig bleibt. Wollen wir mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland schaffen, um Mietpreis-Exzesse zu verhindern, so müssen wir mehr Wohnraum zur Verfügung stellen, was nur über den Neubau geschehen kann“, betont Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen.
„Die Bundesregierung sollte die Ergebnisse ihrer eigenen Forschungseinrichtung ernst nehmen und auf die verfassungsrechtlich sowie wohnungspolitisch höchst fragwürdige Mietpreisbremse verzichten. Sie hilft den sozial schwachen Mietern nicht, sondern schürt den Streit zwischen Mietern und Vermietern über die tatsächliche Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete“, gibt Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann zu bedenken.