Im Zusammenhang mit Wohngebäuden selbst erzeugter Strom sollte auch in Zukunft nicht mit der Ökostrom-Umlage belastet werden. Das forderte heute der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland anlässlich der vom Bundestag noch vor der Sommerpause angestrebten Reform der Förderung erneuerbarer Energien. Der bisherige Gesetzentwurf sehe lediglich vor, kleinere Mengen selbst erzeugten Stroms in Ein- und Zweifamilienhäusern nicht zu belasten. „Damit würden Mieter und Eigentümer als Eigenstromnutzer in größeren Mehrfamilienhäusern benachteiligt und die Energiewende in diesem Bereich erschwert“, kritisierte Kai Warnecke, Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund Deutschland, heute in Berlin.
Der Einsatz von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung sei für den steigenden Anteil regenerativen Stroms in Wohngebäuden von besonderer Bedeutung, wie auch die Erzeugung erneuerbarer Energie für ganze Wohnquartiere. Warnecke: „Eine zu niedrige Bagatellgrenze für den Ausschluss von der Ökostrom-Umlage würde die technologieoffene Weiterentwicklung innovativer Formen der Stromerzeugung erschweren. Deshalb sollten sich Union und SPD einen Ruck geben und die im Grundsatz begrüßenswerte Reform an dieser Stelle nachbessern.“
Das Gegenargument, weitere Befreiungen von der Ökostrom-Umlage seien unsolidarisch, ließ Warnecke nicht gelten: „Dann verhielte sich auch derjenige unsolidarisch, der seinen Stromverbrauch insgesamt reduziert und damit weniger zahlt.“