Kostenloses Handwerkervertragsmuster von Haus & Grund und ZDB aktualisiert

Der Eigentümerverband Haus & Grund und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) haben ihr im August 2008 erstmals gemeinsam herausgegebenes Muster eines Handwerkervertrags an die am 13. Juni 2014 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen angepasst. Ab diesem Stichtag steht dem Verbraucher bei Vertragsabschlüssen mit einem Handwerker in bestimmten Fällen ein Widerrufsrecht zu. Der Handwerker muss den Verbraucher über dieses Widerrufsrecht belehren. Weiterhin treffen den Handwerker neue Informationspflichten, die er gegenüber dem Verbraucher erfüllen muss.

Durch die Überarbeitung des Vertragsmusters sind sowohl die Informationspflichten als auch das Widerrufsrecht des Verbrauchers in das Vertragsmuster eingearbeitet worden. Das aktualisierte Vertragsmuster ist ab dem 13. Juni 2014 kostenlos bei den ZDB-Landesverbänden, Mitgliedsinnungen und Mitgliedsbetrieben, in Haus & Grund-Vereinen und im Internet zu erhalten.

Haus & Grund-Präsident Dr. Rolf Kornemann erklärte dazu: „Mit diesem Vertrag steht Anbietern und Nachfragern von Handwerkerleistungen ein ausgewogenes und rechtssicheres Vertragsmuster zur Verfügung.“ ZDB-Präsident Dr. Hans-Hartwig Loewenstein empfahl den ZDB-Mitgliedern und Handwerkern, diesen Mustervertrag zu verwenden. „Dieser Vertrag sorgt für ein hohes Maß an Sicherheit und gegenseitiges Vertrauen beim Bauen“, sagte Loewenstein.

Das neue Vertragsmuster erleichtert den Vertragspartnern die Einschätzung, ob dem Verbraucher als Bauherrn ein Widerrufsrecht zusteht oder nicht. Ausführliche Erläuterungen erklären anhand von Beispielen die geänderte Gesetzgebung und ermöglichen den Vertragsparteien, durch die entsprechenden Ankreuzvarianten die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Bei der Überarbeitung wurde besonderes Augenmerk darauf gelegt, das Vertragsmuster weiterhin anwenderfreundlich zu gestalten. Nach Informationen der beiden Verbände stehen den Interessierten auch zukünftig neben dem Bauvertrag für die Beauftragung von Handwerkerleistungen, wie beispielsweise Zimmererarbeiten, Fassadenarbeiten oder Fliesenarbeiten, auch weiterhin ein Einfamilienhaus-Bauvertrag für die Beauftragung eines Bauunternehmers mit der Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück des Eigentümers zur Verfügung. Zu beiden Verträgen gehören ausführliche Informationen, die wichtige Tipps zum richtigen Ausfüllen der Verträge geben.

Beide Verträge können unter www.hausundgrund.de sowie www.zdb.de als PDF-Datei heruntergeladen und direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.