Selbstgenutztes Wohneigentum der Kinder ist Schonvermögen

Bei der Bemessung der Unterhaltspflicht der Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern bleibt die angemessene und von den Kindern selbst bewohnte Immobilie unberücksichtigt. Auf diesen Beschluss des BGH weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin. „Immobilieneigentümer haben endlich die Sicherheit, dass sie ihr Eigenheim nicht verkaufen müssen, wenn ihre Eltern das Pflegeheim nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können“.

Präsident Dr. Kornemann dankt dem Generalsekretär

Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann hat heute Generalsekretär Andreas Stücke verabschiedet. Er nutzte die Gelegenheit, ihm für seine neue Aufgabe alles Gute zu wünschen.

Finanzgericht ordnet Mehrkosten den außergewöhnlichen Belastungen zu

Mehrkosten für den behindertengerechten Neubau eines selbstgenutzten Hauses sind steuerlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Zu diesen Mehrkosten zählen auch die Aufwendungen für den Kauf eines größeren Grundstücks, um einen ebenerdigen, barrierearmen Neubau zu errichten.